Nexuscrew

Mit dem Betreten des Geländesakzeptierst du automatisch die folgende Hausordnung.
Diese dient der Sicherheit, Ordnung und dem reibungslosen Ablauf innerhalb und außerhalb des Polizei-Geländes.


§1 Gebäude und Gelände

Zum Gelände gehören:

  • Hauptgebäude
  • Gelände im besitz der Polizei
  • Parkplatz / Garage

Auf dem gesamten Gelände gilt die Hausordnung uneingeschränkt.

§1.1 Zutrittsbeschränkungen

Das Betreten abgesperrter, verschlossener oder gekennzeichneter Bereiche ist ausschließlich autorisierten Personen gestattet.

Die Nutzung eines Generalschlüssels oder anderer unbefugter Zugangsmöglichkeiten ist strengstens verboten. Verstöße werden von der Disziplinaraufsicht strafrechtlich verfolgt.

§1.2 Nutzung des Geländes

Das Aufstellen von Verkaufsständen, Foodtrucks, Werbeflächen oder Absperrungen auf dem Gelände oder in unmittelbarer Nähe ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Chief of Police erlaubt.


§2 Verhalten auf dem Gelände

§2.1 Anweisungen des Personals

Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei ist jederzeit Folge zu leisten.

§2.2 Vermummungsverbot

Das Tragen von Masken oder jeglicher Art von Vermummung ist auf sowie im gesamten HQ verboten.

Verstöße können durch einen Platzverweis geahndet werden.

§2.3 Rauchverbot

Das Rauchen ist ausschließlich außerhalb des Gebäudes gestattet.

§2.4 Ausweispflicht

Jede Person ist verpflichtet, sich auf Aufforderung eines Polizei-Beamten auszuweisen.

§2.5 Alkohol- und Drogenverbot

Der Konsum von Alkohol oder Drogen ist auf dem gesamten Gelände strengstens untersagt.

§2.6 Hausrecht und Platzverweise

Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich die Polizei vor, Platzverweise von bis zu 6 Stunden auszusprechen.

Das Missachten eines Platzverweises kann strafrechtlich verfolgt werden und im Eskalationsfall zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren ahnden.


§3 Parkregelungen

§3.1 Erlaubte Parkflächen

Das Parken vor dem Hauptgebäude ist ausschließlich auf dem Bürgersteig am Eingangsbereich nur im Ernstfall erlaubt (Anweisung von Vorgesetzten, Sonder- und Wegerechten).

Zusätzlich ist korrektes Parken entlang des seitlichen Bürgersteigs gestattet.

§3.2 Falschparken

Fahrzeuge, die außerhalb der erlaubten Bereiche abgestellt werden, können kostenpflichtig abgeschleppt werden.

§3.3 Parkdauer

Das Parken direkt vor dem Polizei Gebäude ist ausschließlich für dienstliche Anliegen erlaubt und auf maximal 30 Minuten begrenzt. (Ausgenommen Sonder- und Wegerechten)

§3.4 Fahrzeugkontrollen

Die Polizei behält sich das Recht vor, Fahrzeuge auf dem eigenen Gelände zu kontrollieren oder zu durchsuchen.


§4 Schlussbestimmungen

Mit dem Betreten des Polizei-Geländes erkennt jede Person diese Hausordnung an.

Unwissenheit schützt nicht vor Konsequenzen.

Die Hausordnung ist jederzeit gültig und für alle Mitarbeiter sowie Besucher bindend.

Funkpflicht

Innerhalb der Polizei herrscht eine klare Funkpflicht sowie eine angemessene Funkdisziplin. Jeder Beamte im Dienst ist dazu verpflichtet, jederzeit über den Funk erreichbar zu sein und wichtige Informationen korrekt weiterzugeben. Der Funk dient nicht nur der Kommunikation, sondern vor allem der Sicherheit aller Einsatzkräfte.

Mit dieser Richtlinie möchten wir euch erklären, warum der Funkverkehr so wichtig ist und wie Statusmeldungen richtig genutzt werden. Besonders neue oder unerfahrene Beamte sollten sich diese Informationen sorgfältig durchlesen, da ein funktionierender Funkverkehr essenziell für einen geordneten und sicheren Polizeidienst ist.

Warum ist der Funk so wichtig?

Immer wieder kommt es vor, dass Beamte während kritischer Situationen nicht im Funk erreichbar sind oder wichtige Meldungen verpassen. Dies kann schwerwiegende Folgen haben. Besonders bei:

  • Verfolgungsjagden

  • Anforderung von Verstärkung

  • Beamten in Lebensgefahr

  • Schießereien oder Raubüberfällen

  • größeren Einsätzen

ist eine schnelle und klare Kommunikation entscheidend.

Wenn Beamte nicht am Funk teilnehmen, gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Kollegen und den gesamten Einsatzablauf.

Wichtig zu beachten

  • Während des Dienstes besteht permanente Funkpflicht.

  • Wichtige Informationen sind klar und verständlich durchzugeben.

  • Unnötiger Funkverkehr ist zu vermeiden.

  • Statusmeldungen müssen regelmäßig und korrekt erfolgen.

  • Anweisungen über Funk sind ernst zu nehmen und umzusetzen.

Aus diesen Gründen ist es verpflichtend, jederzeit im Funk verfügbar zu sein und auf einen professionellen Funkverkehr zu achten.

 


Statusmeldungen

Innerhalb der Polizei gilt eine strikte Funkdisziplin, welche jederzeit einzuhalten ist. Das bedeutet, dass unnötig lange Funksprüche vermieden werden sollen und Informationen möglichst kurz, präzise und verständlich übermittelt werden. Um den Funkverkehr übersichtlich zu halten, werden dafür sogenannte Statusmeldungen genutzt.

Statusmeldungen

  • Status 1 – Frei auf Funk

  • Status 2 – Frei auf Wache

  • Status 3 – Anfahrt zum Einsatz

  • Status 4 – Am Einsatzort eingetroffen

  • Status 5 – Sprechwunsch

  • Status 6 – Nicht einsatzbereit

  • Status 7 – Gefangenen aufgenommen

  • Status 8 – Transportziel erreicht

  • Status 0 – Notruf / Beamte in Gefahr

Beispiel eines Funkspruchs

„Status 0 am PD, wir werden beschossen!“

Nicht jede Statusmeldung wird dauerhaft oder regelmäßig verwendet. Die wichtigsten Statusmeldungen sollten jedoch auswendig beherrscht werden, da diese im Polizeialltag häufig benötigt werden.

Nutzung des Funkverkehrs

Statusmeldungen dienen dazu, Funksprüche möglichst kurz und effizient zu halten. In besonderen Situationen, wie beispielsweise:

  • Verfolgungsjagden

  • Raids

  • größeren Einsätzen

  • Gefahrensituationen

kann selbstverständlich auch ohne Statusmeldungen kommuniziert werden. Trotzdem gilt weiterhin: Jeder Funkspruch soll so kurz wie möglich, aber gleichzeitig so informativ wie nötig gehalten werden.

Beachtet dabei, dass jeder Beamte den Funk mithört. Unnötiger oder übermäßig langer Funkverkehr kann wichtige Meldungen blockieren und dadurch Einsätze erschweren.

Polizeidienstvorschriften (PDV)

§1 Verhalten im Dienst

Jeder Polizeibeamte repräsentiert den Staat und hat sich professionell zu verhalten.

Pflicht eines Beamten:

  • Respektvoller Umgang mit Bürgern

  • Einhaltung der Funkdisziplin

  • Befolgung dienstlicher Anweisungen

  • Konsequentes Handeln nach Gesetzeslage


§2 Nutzung von Gewalt

Der Einsatz von Gewalt ist nur erlaubt:

  • zur Selbstverteidigung

  • zum Schutz anderer Personen

  • zur Durchsetzung rechtmäßiger Maßnahmen

  • bei bewaffneten oder gefährlichen Personen

Unnötige Gewaltanwendung ist strengstens verboten.


§3 Dienstwaffen

  • Dienstwaffen dürfen nur im Einsatz genutzt werden.

  • Warnschüsse sind nach Möglichkeit vorzunehmen.

  • Der Schusswaffengebrauch muss verhältnismäßig bleiben.


§4 Korruption

Korruption innerhalb staatlicher Behörden ist strengstens verboten.

Dazu zählen:

  • Annahme von Bestechungsgeldern

  • Zusammenarbeit mit Kriminellen

  • Weitergabe interner Informationen

  • Missbrauch staatlicher Ausrüstung


§5 Dienstfahrzeuge

  • Dienstfahrzeuge sind sorgfältig zu behandeln.

  • Dauerhaftes Rammen anderer Fahrzeuge ist verboten.

  • PIT-Manöver dürfen nur bei schweren Straftaten durchgeführt werden.


§6 Dienstaufsicht

Höherrangige Beamte dürfen:

  • Dienstanweisungen erteilen

  • Beamte kontrollieren

  • Disziplinarmaßnahmen verhängen

Anweisungen von Vorgesetzten sind Folge zu leisten.