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Strafgesetzbuch (StGB)

Allgemeine Straftaten

Straftat Geldstrafe Freiheitsstrafe
Falsche Namensangabe 5.000 € -
Trunkenheit im Straßenverkehr 10.000 € 3 bis 5 Jahre + Führerscheinentzug
Vollrausch 10.000 € 3 bis 5 Jahre
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 25.000 € bis 35.000 € 5 bis 8 Jahre
Tätlicher Angriff auf Beamte 30.000 € bis 40.000 € 8 bis 10 Jahre
Missachtung polizeilicher Anweisungen 10.000 € bis 20.000 € 5 Jahre
Körperverletzung 30.000 € bis 45.000 € 6 bis 8 Jahre
Sachbeschädigung 5.000 € bis 15.000 € 2 bis 4 Jahre
Beleidigung 5.000 € Keine
Hausfriedensbruch 5.000 € bis 20.000 € 4 bis 6 Jahre
Diebstahl 10.000 € bis 25.000 € 2 bis 8 Jahre
Schwerer Diebstahl 25.000 € bis 50.000 € 8 bis 12 Jahre
Bandendiebstahl / bewaffneter Diebstahl 25.000 € bis 60.000 € 10 bis 14 Jahre
Betrug 5.000 € bis 15.000 € 2 bis 6 Jahre
Geldfälschung 20.000 € bis 45.000 € 5 bis 15 Jahre
Amtsanmaßung 45.000 € bis 70.000 € 6 bis 12 Jahre
Bestechung 10.000 € bis 20.000 € 5 bis 8 Jahre
Bestechungsversuch 5.000 € bis 15.000 € 2 bis 4 Jahre
Freiheitsberaubung 25.000 € bis 50.000 € 4 bis 12 Jahre
Geiselnahme 35.000 € bis 75.000 € 6 bis 15 Jahre
Bedrohung 10.000 € bis 35.000 € 5 bis 8 Jahre
Schwerer Raub 15.000 € bis 40.000 € 6 bis 10 Jahre
Banküberfall 50.000 € bis 100.000 € 10 bis 16 Jahre
Brandstiftung 45.000 € bis 75.000 € 6 bis 12 Jahre
Brandstiftung mit Personengefahr / Tötung 50.000 € bis 150.000 € 12 bis 20 Jahre
Serienmord - 10 bis 15 Jahre
Mord - 15 bis 20 Jahre
Versuchter Mord - 10 bis 15 Jahre
Terrorismus - 15 bis 20 Jahre
Hochverrat - 12 bis 16 Jahre
Missachtung eines Platzverweises - 2 bis 5 Jahre
Einbruch 40.000 € bis 55.000 € 3 bis 7 Jahre
Einbruch in Staatsgebäude 45.000 € bis 60.000 € 5 bis 9 Jahre
Aufruf zu Straftaten 10.000 € bis 20.000 €  Bei Risiko 4 bis 8 Jahre

Drogen- & Waffenkriminalität

Straftat Geldstrafe Freiheitsstrafe
Herstellung von Drogen 10.000 € bis 30.000 € 2 bis 6 Jahre
Herstellung mit Verkaufsabsicht 15.000 € bis 35.000 € 4 bis 8 Jahre
Kauf von Drogen 5.000 € bis 10.000 € 2 bis 4 Jahre
Verstoß gegen das Waffenrecht

15.000 € bis 30.000 €

2 bis 10 Jahre

Weitere wichtige Straftaten

Straftat Geldstrafe Freiheitsstrafe
Missbrauch von Notrufen 5.000 € bis 10.000 € 2 bis 4 Jahre
Gefangenenbefreiung 30.000 € bis 50.000 € 5 bis 12 Jahre
Versuchte Gefangenenbefreiung 20.000 € bis 40.000 € 3 bis 7 Jahre
Manipulation staatlicher Funkkanäle 50.000 € bis 80.000 € 8 bis 14 Jahre
Fahren ohne Fahrerlaubnis 25.000 € bis 45.000 € 5 bis 10 Jahre

Allgemeine Hinweise

  • Der Versuch einer Straftat ist strafbar.

  • Geld- und Haftstrafen liegen im Ermessen des zuständigen Beamten.

  • Die angegebenen Höchststrafen sollten nicht überschritten werden.

  • Haftstrafen dürfen nicht unangemessen niedrig angesetzt werden.

  • Ist kein Richter im Staat anwesend, übernimmt die Polizei die rechtliche Entscheidung.

  • Rechtliche Vertretung ist ausschließlich lizenzierten Anwälten gestattet.

  • Beamte dürfen in besonderen Situationen eigenständig Ausnahmen genehmigen.

Straßenverkehrsordnung (StVO)

§1 Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden. Dabei wird zwischen innerorts und außerorts unterschieden.

Hinweis: Innerorts zählen alle dicht besiedelten oder zum Stadtgebiet gehörenden Bereiche.

Zusätzlich gilt bei jeder Messung eine Toleranz von 3 km/h, welche vom gemessenen Wert abzuziehen ist.

Überschreitung Bußgeld Innerorts Bußgeld Außerorts Punkte
Bis 10 km/h 3.500 € 2.500 € Keine Punkte
11 – 15 km/h 4.000 € 3.500 € Keine Punkte
16 – 20 km/h 5.500 € 5.000 € Keine Punkte
21 – 25 km/h 7.500 € 7.000 € 1 bis 2 Punkte
26 – 30 km/h 9.500 € 9.000 € 2 bis 3 Punkte
31 – 40 km/h 11.500 € 11.000 € 4 bis 5 Punkte
41 – 50 km/h 15.000 € 14.500 € Führerscheinentzug
Ab 51 km/h 20.000 € 20.000 € Führerscheinentzug

§2 Rotlichtverstöße

Das Missachten einer roten Ampel stellt eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs dar.

Verstoß Bußgeld Punkte
Einfacher Rotlichtverstoß 2.000 € 0 Punkte
Mit Gefährdung 5.000 € 2 Punkte
Mit Unfallfolge 15.000 € 2 bis 3 Punkte
Qualifizierter Rotlichtverstoß 5.000 € 1 Punkt
Qualifiziert + Gefährdung 15.000 € 2 bis 3 Punkte
Qualifiziert + Unfall 25.000 € 3 bis 5 Punkte

Einfacher Verstoß = Rotphase unter 1 Sekunde
Qualifizierter Verstoß = Rotphase über 1 Sekunde


§3 Halte- und Parkverstöße

Halteverstöße

Verstoß Strafe
Halten an gefährlichen Stellen 5.000 €
Halten im Halteverbot 5.000 €
Halten mit Behinderung 8.500 €
Halten vor Feuerwehrzufahrten 15.000 €
Halten in zweiter Reihe 6.500 €
Zweite Reihe mit Behinderung 15.000 €

Parkverstöße

Verstoß Strafe
Parken entgegen der Fahrtrichtung 5.000 €
Parken an gefährlichen Stellen 10.000 €
Parken im absoluten Halteverbot 8.500 €
Parken mit Behinderung 15.000 €
Parken vor Feuerwehrzufahrten 30.000 €
Parken in zweiter Reihe 6.500 €
Zweite Reihe mit Behinderung 10.500 €

§4 Illegale Autorennen

Die Teilnahme oder Organisation illegaler Straßenrennen ist strengstens verboten.

Straftat Strafe
Teilnahme / Organisation 2 bis 4 Jahre Haft + 15.000€ bis 30.000€ Bußgeld
Mit Gefährdung 5 bis 8 Jahre Haft + 35.000€ bis 45.000€ Bußgeld
Mit Personenschaden 9 bis 15 Jahre Haft + bis 50.000 € Bußgeld

§5 Verkehrsunfälle

Verstoß Bußgeld Punkte
Nicht abgesichertes Fahrzeug 5.000 € -
Fahrbahn nicht geräumt 10.000 € -
Behinderung mit Unfallfolge 15.000 € 1 bis 2 Punkt
Entfernen von Unfallspuren 25.000 € 2 bis 4 Punkte
Fahrerflucht 35.000 € 4 Punkte
Unterlassene Hilfeleistung 45.000 € Keine Punkte
Fahrlässige Körperverletzung 45.000 € 2 bis 5 Punkte
Fahrlässige Tötung 65.000 € 5 bis 8 Punkte

Mehrere Verstöße können kombiniert werden.

Gewerbeordnung (GewO)

§1 Gewerbeanmeldung

Jedes Unternehmen oder Gewerbe muss staatlich registriert werden.


§2 Pflichten eines Gewerbes

Gewerbetreibende sind verpflichtet:

  • legale Geschäfte zu führen

  • Steuern zu zahlen

  • Mitarbeiter korrekt zu behandeln

  • staatliche Kontrollen zu dulden


§3 Illegale Gewerbe

Verboten sind:

  • Tarnfirmen krimineller Organisationen

  • Geldwäsche

  • Verkauf illegaler Waren

  • Schwarzarbeit


§4 Kontrollen

Der Staat darf Gewerbe kontrollieren bei:

  • Verdacht auf Straftaten

  • fehlenden Genehmigungen

  • Verstoß gegen Gesetze


§5 Sanktionen

Verstoß Geldstrafe Freiheitsstrafe
Fehlende Gewerbeanmeldung 10.000 € bis 20.000 € -

 

Baugesetzbuch (BauGB)

§1 Allgemeines

Der Bau sowie die Veränderung von Gebäuden innerhalb des Staatsgebietes unterliegen staatlicher Kontrolle. Ziel dieses Gesetzes ist die Sicherheit, Ordnung und Strukturierung des Stadtbildes.


§2 Baugenehmigungspflicht

Folgende Bauvorhaben benötigen eine staatliche Genehmigung:

  • Neubauten

  • Erweiterungen bestehender Gebäude

  • Große Umbauten

  • Befestigungsanlagen

  • Produktionsanlagen

  • Öffentliche Einrichtungen

Kleinere dekorative Änderungen benötigen in der Regel keine Genehmigung.


§3 Voraussetzungen für eine Genehmigung

Eine Baugenehmigung kann erteilt werden, wenn:

  • keine Gefährdung der Öffentlichkeit besteht

  • Rettungswege vorhanden sind

  • das Gebäude keinen unfairen Vorteil verschafft

  • keine illegalen Zwecke verfolgt werden

  • das Bauwerk den Serverregeln entspricht


§4 Verbotene Bauwerke

Untersagt sind insbesondere:

  • Unsichtbare oder fehlerhafte Konstruktionen

  • Übermäßig große Festungen

  • Vollständig unzugängliche Basen

  • Prop-Spam oder Serverbelastung

  • Gebäude ohne erkennbare RP-Nutzung

  • Fallen ohne Reaktionsmöglichkeit

  • Bauen im Straßenverkehr (Ausgenommen Stadtarbeiter)

§5 Kontrollen durch den Staat

Der Staat ist berechtigt:

  • Gebäude zu kontrollieren

  • Baustellen zu überprüfen

  • illegale Bauwerke entfernen zu lassen

  • Genehmigungen zu widerrufen

bei Verstößen gegen geltendes Recht oder Serverregeln.


§6 Baugenehmigungen

Baugenehmigungen dürfen ausschließlich ausgestellt werden durch:

  • Polizei-Beamte


§7 Illegale Bauwerke

Verstoß Geldstrafe Freiheitsstrafe
Bauen ohne Genehmigung 10.000 € bis 25.000 € -
Errichtung gefährlicher Bauwerke 20.000 € bis 45.000 € 2 bis 5 Jahre
Nutzung illegaler Verteidigungsanlagen 35.000 € bis 50.000 € 5 bis 10 Jahre
Behinderung öffentlicher Wege 20.000 € bis 50.000 € 5 bis 10 Jahre

§8 Abrissverfügung

Der Staat kann den sofortigen Abriss eines Gebäudes anordnen, wenn:

  • Gefahr für Bürger besteht

  • illegale Aktivitäten durchgeführt werden

  • schwere Verstöße gegen das Baugesetz vorliegen

  • das Gebäude Serverregeln verletzt

Der Eigentümer hat den Anweisungen der Behörden Folge zu leisten.

Haft- & Vollzugsordnung (HVO)

§1 Allgemeines

Die Haft- und Vollzugsordnung regelt den Umgang mit inhaftierten Personen innerhalb staatlicher Einrichtungen.


§2 Rechte von Gefangenen

Gefangene besitzen weiterhin das Recht auf:

  • medizinische Versorgung

  • angemessene Behandlung

  • Nahrung und Unterkunft

  • rechtliche Vertretung

Misshandlungen durch Beamte sind verboten.


§3 Pflichten von Gefangenen

Gefangene sind verpflichtet:

  • Anweisungen des Personals zu befolgen

  • andere Gefangene nicht zu gefährden

  • Sachbeschädigungen zu unterlassen

  • keine Waffen oder verbotenen Gegenstände zu besitzen


§4 Sicherheitsmaßnahmen

Das Gefängnispersonal darf:

  • Zellen durchsuchen

  • Gefangene kontrollieren

  • verbotene Gegenstände beschlagnahmen

  • Sicherheitsverwahrung anordnen

bei Gefahr für Sicherheit und Ordnung.


§5 Besuchsrecht

Gefangene dürfen Besuch erhalten von:

  • Anwälten

  • Familienangehörigen

  • staatlich zugelassenen Personen

Besuche dürfen überwacht werden.


§6 Fluchtversuche

Fluchtversuche gelten als schwere Straftat.

Die Polizei ist berechtigt:

  • Flüchtige Personen sofort festzunehmen

  • Gewalt anzuwenden, sofern notwendig

  • zusätzliche Haftstrafen zu beantragen


§7 Disziplinarmaßnahmen

Bei Verstößen innerhalb der Haftanstalt können folgende Maßnahmen erfolgen:

  • Besuchsverbot

  • Einzelhaft

  • Sicherheitsverwahrung

  • Verlängerung der Haftzeit


§8 Straftaten innerhalb des Vollzugs

Straftat Geldstrafe Freiheitsstrafe
Besitz verbotener Gegenstände 10.000 € bis 15.000 € 2 Jahre
Angriff auf Vollzugspersonal 20.000 € bis 30.000 € 2 bis 5 Jahre
Gefängnisausbruch 50.000 € bis 75.000 € 8 bis 14 Jahre
Unterstützung eines Ausbruchs 40.000 € bis 65.000 € 6 bis 12 Jahre

 

Versammlungsgesetz (VersG)

§1 Allgemeines

Das Versammlungsgesetz regelt öffentliche Zusammenkünfte, Demonstrationen und Proteste innerhalb des Staates.


§2 Anmeldepflicht

Öffentliche Versammlungen müssen vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Ort der Versammlung

  • Zeitpunkt und Dauer

  • verantwortliche Person

  • Zweck der Versammlung


§3 Auflagen durch den Staat

Der Staat darf Versammlungen mit Auflagen versehen, wenn:

  • die öffentliche Sicherheit gefährdet ist

  • Verkehrsbehinderungen entstehen

  • Eskalationsgefahr besteht

Mögliche Auflagen:

  • Begrenzung der Teilnehmerzahl

  • Verlegung des Ortes

  • Polizeibegleitung


§4 Verbot von Versammlungen

Versammlungen können verboten werden bei:

  • Gewaltaufrufen

  • illegalen Zielen

  • akuter Gefährdung der öffentlichen Ordnung


§5 Auflösung

Die Polizei darf eine Versammlung auflösen, wenn:

  • Auflagen nicht eingehalten werden

  • Straftaten begangen werden

  • eine Eskalation droht

Alle Teilnehmer haben den Anweisungen Folge zu leisten.